Steuern sparen

Die Instandhaltungsrücklage ist eine von der Wohnungseigentümergemeinschaft angesparte Reserve für Kosten unerwarteter Reparaturen und Sanierungen des Gemeinschaftseigentums. Also Objekt und nicht Person bezogen. Somit übernimmt der Käufer die Rücklagen. Beim „normalen“ Kauf einer Eigentumswohnung kann die Instandhaltungsrücklage die auf den Teil der Wohnung fallen, im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden. Somit kann die Grunderwerbsteuer reduzieren werden (zurzeit geht das noch, soll aber geändert werden).
D.h. anteilige Rücklagen an die zu erwerbende Eigentumswohnung beträgt 10.000,- €, Grunderwerbsteuer im Bundesland Bremen sind 5%, macht in Summe 500,- € Steuerersparnis. Herzlichen Glückwunsch !