Immobilienverkauf bei Scheidung
Bei einer Scheidung oder Trennung ist eine gemeinsam gekaufte Immobilie (beide Parteien stehen im Grundbuch) gerecht aufzuteilen eine sehr schwierige Angelegenheit.
Erstrecht wenn der eine Partner korrekt ausgezahlt werden möchte und der anderen Partner über die finanziellen Mittel dafür nicht verfügt.
Schlussendlich gibt es für die Immobilie dann nur drei Varianten:
- Die Immobilie muss verkauft werden, freihand Verkauf an einem Dritten
- Einer der Eigentümer, oder Beide (Aufteilung in ETW, wenn dies baurechtlich möglich ist) bleibt, bleiben darin wohnen
- Das Objekt wird vermietet
Wichtig ist es dabei, diese Situation früh genug zu erkennen, damit die Immobilie nicht in einer Zwangsversteigerung (Teilungsversteigerung) endet.
Wir als neutraler Immobilienmakler konnten schon oft in dieser Situation positiv eingreifen und einen Rosenkrieg verhindern. Professionell ermitteln wir den aktuellen Wert Ihrer Immobilie und besprechen mit viel Einfühlungsvermögen und Erfahrung alle Lösungsmöglichkeiten.
Wir arbeiten seit Jahren mit Bremer Rechtsanwälten für Familienrecht, Steuerberater und Fachanwälte für Erbschaftsrecht eng zusammen.
Wir glauben, dass wir gerade in diesem Bereich, den größtmöglichen Nutzen und Hilfe für unsere Kunden darstellen können.
Ich als IVD-Makler bin geschult und gehöre einem Ethikverband an. Das ist eine sehr gute Voraussetzung um Ihre schwierige Situation zu meistern.
Meine Erfahrung gerade bei Scheidungs- und Erbschafts-Immobilien gibt Ihnen die Sicherheit sich für den richtigen neutralen Partner entschieden zu haben.